Projekt Pforzheimer Straße – Tempo 20

Seit vielen Jahren bemühen wir uns um eine Verkehrsberuhigung mit Anordnung reduzierter Fahrgeschwindigkeit in der Pforzheimer Straße in Stgt.-Weilimdorf. Die Pforzheimer Straße ist im Abschnitt Mathildenstraße bis Solitudestraße Einkaufsstraße. Sie erfüllt den Anspruch auf Festsetzung eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“. Durch Erhalt der Vorfahrt kann dennoch die Pforzheimer Straße Bestandteil des Straßenvorbehaltsnetzes bleiben. Die Vorfahrtberechtigung wird nicht durch Verkehrszeichen, sondern durch bauliche Gestaltung angeordnet (Straßeneinmündungen mit abgesenkten Bordsteinen, Aufpflasterung), um so das optische Erscheinungsbild zu verbessern.

Es geht also um mehr Sicherheit für Fußgänger, Auto- und Fahrradfahrer in der Pforzheimer Straße, dazu gibt es eine besonders kritische Stelle vor dem Lidl Markt bei dem Fußgänger- Radweg und Parkstreifen direkt nebeneinander liegen.

Bild: Die gefährliche und konfliktträchtige Verkehrsführung am Lidl Markt

Bei der Einmündung in die Solitudestraße soll die Lichtzeichenanlage abgebaut und durch einen Kreisverkehr ersetzt werden. Nur so kann die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Korntal mit hohen Bordsteinen „barrierefrei“ am Löwenplatz angeordnet werden. Die Haltestellenüberdachung selbst wird derzeit im Rahmen der Baumaßnahme Pflasterung Löwenplatz bereits hergestellt.

Deshalb fordern wir:

  1. Die Pforzheimer Straße wird im Bereich der Geschäfte in einen „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ umgewandelt. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit wird auf maximal 20 km/h angeordnet. Der Radverkehr in der Pforzheimer Str. wird zwischen der Mathilden- und der Solitudestr. auf der Fahrbahn geführt, der Straßenbelag, die Markierung und Beschilderung an der Mathildenstr. wird entsprechend angepasst.
  2. Zur optischen Verbesserung des Straßenbildes werden die Straßeneinmündungen mit abgesenkten Bordsteinen angebunden, um so einen Schilderwald zu vermeiden und die Funktion einer vorfahrtsberechtigten Straße im Vorbehaltsstraßennetz beizubehalten.
  3. Im Anschluss an die zurzeit laufende Neugestaltung des Löwenplatzes ist die jetzt erste Baustufe fortzusetzen mit Verlegung der Bushaltestelle an den Löwenplatz. Die barrierefreie Ausführung erfordert, dass der Bus der Linie 90 in Fahrtrichtung Korntal von der Glemsgaustraße nach rechts abbiegt und über den geplanten Kreisverkehr am Löwenplatz zum Halten kommt.

Begründung:

Bereits im November 2009 hatte sich der Bezirksbeirat für eine Änderung der Radwegeführung in der Pforzheimer Str. ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Sicherheit und Seniorenfreundlichkeit des öffentlichen Raums hat der StadtSeniorenRat des Stadtbezirks Weilimdorf im Oktober 2016 in der Pforzheimer Str. mit einer Umfrage festgestellt, dass 80% der befragten Fußgänger, Auto-und Fahrradfahrer mit dem jetzigen Zustand nicht zufrieden sind. Sie befürworten mit deutlicher Mehrheit, dass der Radverkehr auf die Pforzheimer Str. geleitet werden soll und auf dieser nur noch maximal 30 km/h gefahren werden dürfte.  Bei der letzten Sitzung der Fahrrad-Offensive wurde berichtet, dass die Pforzheimer Straße zum Netz der SchnellRadwege vorgesehen ist. Die oben genannten Forderungen erfüllen diesen Anspruch.

Die bestehende Situation muss -wie beschrieben- dringend geändert werden. In den Gehwegbereich hinein aufschlagende Autotüren, Einkaufswagen auf dem Gehweg, von denen die Einkäufe in die geparkten Autos umgeladen werden, -insbesondere in ihrer Mobilität eingeschränkte Fußgänger mit Rollatoren -, Rollstuhlfahrer und Radfahrer im Begegnungsverkehr stellen zusammen eine enorme Gefährdungssituation dar. Zudem erweckt die Belagsart den Eindruck, als ob ein Rad- und ein Gehweg vorhanden wären. Diese ungeordneten und insbesondere für Ältere gefährlichen Verhältnisse sind nicht mehr länger zu akzeptieren. Seit den Anträgen vom November 2009 gibt es aus den Erfahrungen anderer Gemeinden geänderte rechtliche Grundlagen, die es ermöglichen, dass auch in Straßen des Vorbehaltsnetzes reduzierte Fahrgeschwindigkeiten angeordnet werden können. So empfiehlt das Verkehrsministerium (MVI) den Straßenverkehrsbehörden ausdrücklich, den rechtlichen Spielraum des §45 StVO für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Sinne der Anwohner auch an Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Das MVI gab dazu bereits im Mai 2012 einen Kooperationserlass heraus, der Entscheidungsträgern aufzeigt, wo für mehr Tempolimits der Hebel angesetzt werden kann. Die Prüfkriterien sind der Verkehrslärm, der Klimaschutz, die Verkehrssicherheit und die städtebauliche Straßenraumgestaltung.

Zum Projekt Pforzheimer Straße gehört bei deren Einmündung in die Solitudestraße der Umbau der jetzt signalgeregelten Kreuzung in einen Kreisverkehr. Neben der damit möglichen Verlegung der Bushaltestelle (Fahrtrichtung Korntal) an den Löwenplatz wird die Anbindung der dem Löwenplatz gegenüberliegenden Geschäfte wesentlich verbessert.